Ärzteblatt.de berichtet
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer aktuellen Entscheidung den Zugang zu besseren Hörgeräten für Hörgeschädigte erleichtert. Die Krankenkassen müssen nun auch Geräte über dem Festpreis bezahlen, wenn sich das subjektive Hörempfinden deutlich verbessert – selbst bei geringem gemessenen Hörgewinn.
Wesentliche Punkte der Entscheidung
- Im Bremer Fall wurde eine Kostenerstattung für Hörgeräte im Wert von 5.660 Euro zuerkannt, obwohl der Hörzugewinn nur fünf Prozentpunkte betrug.
- Das BSG stellt klar, dass hörbehinderte Menschen nicht vom technischen Fortschritt und der Digitalisierung ausgeschlossen werden dürfen.
- Komfortfunktionen – etwa bessere Audioqualität beim Telefonieren oder Musikhören – dürfen nicht als Luxus abgetan werden.
- Zur realitätsnahen Bewertung des Hörvorteils sollen künftig standardisierte Fragebögen und Hörtagebücher herangezogen werden.
Mehr dazu auf: BSG: Menschen mit Hörbehinderung dürfen nicht von Fortschritt ausgeschlossen werden