https://www.wa.de berichtet:
Im Zuge stark steigender Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen viele Versicherte vor finanziellen Herausforderungen. Laut Jahresbericht der BaFin zahlen 85 Prozent der Privatversicherten seit Januar 2025 höhere Beiträge – durchschnittlich um 13,9 Prozent. Ab Juli werden zudem die Tarife im Standard- und im Basistarif deutlich teurer, obwohl gerade diese sogenannten Sozialtarife häufig als Ausweg genutzt werden, wenn der reguläre PKV-Tarif zu teuer wird. Die erwartete neue Gebührenordnung für Ärzte könnte die Kosten für medizinische Behandlungen für Privatversicherte weiter erhöhen und mittelfristig zu weiteren Beitragssteigerungen führen.
Optionen zur Reduzierung der PKV-Beiträge
- Tarifwechsel innerhalb der PKV:
Versicherte haben das Recht, innerhalb ihrer PKV in einen günstigeren Tarif zu wechseln – entweder mit gleichwertigen oder mit reduzierten Leistungen. Ein erneuter Gesundheitscheck ist dafür nicht erforderlich. Die Versicherung ist verpflichtet, kostenfrei zu beraten. Ein Musterschreiben von Finanztip vereinfacht die Beantragung eines günstigeren Tarifs. - Wechsel in den Standard- oder Basistarif:
Wenn auch der günstigste reguläre PKV-Tarif nicht mehr finanzierbar ist, kommen Sozialtarife infrage. Der Standardtarif ist nur für Versicherte, die vor 2009 in die PKV eingetreten sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa Rentnerinnen und Rentner. Er bietet Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Basistarif steht allen PKV-Versicherten offen; auch hier liegt das Leistungsniveau bei dem der GKV.
Beitragsentwicklung: Im Standardtarif erhöhen sich die Beiträge ab Juli durchschnittlich um 25 Prozent auf rund 500 Euro monatlich. Für Hilfebedürftige können Zuschüsse vom Jobcenter oder Sozialamt beantragt werden. Im Basistarif wird der Beitrag für Hilfebedürftige halbiert; die andere Hälfte übernimmt das Jobcenter. - Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Wechsel zurück in die GKV möglich. Für Personen unter 55 Jahren etwa, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt (z. B. bei Gehaltsreduzierung oder Aufgabe der Selbstständigkeit). Für über 55-Jährige ist ein Wechsel nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel über die Familienversicherung des Partners.
Die Beitragsanpassungen sind eine Reaktion auf die deutlich gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen, insbesondere für Krankenhausbehandlungen. Überschreiten die Kostensteigerungen einen bestimmten Schwellenwert, ist eine Beitragserhöhung rechtlich zulässig. Unabhängige Treuhänder kontrollieren dies, um ungerechtfertigte Erhöhungen zu verhindern.
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