Private Krankenversicherung

PKV-Beiträge: Gründe & was Sie bei Erhöhungen tun können

Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung: Was Versicherte wissen müssen

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung sind für viele Versicherte ein wiederkehrendes Ärgernis. Doch die Anpassungen folgen klaren gesetzlichen Regeln und sind oft eine Reaktion auf steigende Kosten im Gesundheitswesen. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe von Beitragsanpassungen, erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt auf, welche Handlungsoptionen Versicherte haben, um ihre finanzielle Belastung zu steuern, ohne dabei auf wichtigen Versicherungsschutz verzichten zu müssen.

Jedes Jahr erhalten zahlreiche der rund 8,7 Millionen Privatversicherten in Deutschland Post von ihrer Versicherung, die eine bevorstehende Beitragserhöhung ankündigt. Diese Nachricht sorgt oft für Unmut und Verunsicherung. Doch was steckt hinter diesen Anpassungen? Sind sie willkürlich, oder folgen sie nachvollziehbaren Regeln? Und vor allem: Was können Versicherte tun, wenn der Beitrag zur privaten Krankenversicherung steigt?

Warum werden die Beiträge in der PKV angepasst?

Die landläufige Meinung, Beitragsanpassungen seien eine willkürliche Maßnahme der Versicherer zur Gewinnmaximierung, greift zu kurz. Tatsächlich sind die Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Prämien zu überprüfen und anzupassen, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Die Hauptursache für steigende Beiträge ist die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen.

Steigende Gesundheitsausgaben als Haupttreiber

Der medizinische Fortschritt ist ein zweischneidiges Schwert: Einerseits ermöglicht er immer bessere Behandlungsmethoden und erhöht die Lebenserwartung, andererseits führt er zu stetig steigenden Kosten. Neue Diagnoseverfahren, innovative Medikamente und moderne Operationstechniken sind teuer. Diese Kosten werden von der Versichertengemeinschaft getragen – sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung.

Eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) zeigt, dass die Leistungsausgaben in allen Sektoren des Gesundheitswesens kontinuierlich ansteigen. Besonders der Krankenhausbereich erweist sich als starker Kostentreiber. So musste die PKV beispielsweise im Jahr 2024 über 10 Prozent mehr für allgemeine Krankenhausleistungen aufwenden als im Vorjahr. Die Fallzahlen in den Kliniken stiegen zwischen 2022 und 2024 um beachtliche 10,9 Prozent. Gleichzeitig erhöhten sich die Pflegekosten für Privatversicherte im Jahr 2024 um 17,57 Prozent auf insgesamt 27 Milliarden Euro.

Aber auch die Ausgaben für ambulante ärztliche Behandlungen, Arzneimittel und Heilmittel wie Physiotherapie nehmen stetig zu. Arzneimittelkosten stiegen 2024 um fast 10 Prozent, während die Ausgaben für Heilmittel um etwa 9 Prozent zulegten. Diese Entwicklungen betreffen nicht nur die private Krankenversicherung, sondern das gesamte Gesundheitssystem.

Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren oder individuelle Beratung?

Christoph Steiner berät Sie gerne persönlich »

Die Rolle der Lebenserwartung

Ein weiterer Faktor ist die steigende Lebenserwartung. Menschen werden immer älter, was erfreulich ist, aber auch bedeutet, dass sie im Durchschnitt länger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Die ursprüngliche Beitragskalkulation, die auf statistischen Annahmen zur Lebenserwartung basiert, muss daher regelmäßig an die Realität angepasst werden. Um die höheren Gesundheitskosten im Alter abzufedern, bildet die private Krankenversicherung sogenannte Alterungsrückstellungen. Jeder Versicherte spart mit einem Teil seines Beitrags für die im Alter statistisch höheren Krankheitskosten. Ohne diese Rückstellungen wären die Beiträge für ältere Menschen kaum bezahlbar.

Die aktuelle Situation: Beitragsanpassungen 2026

Die Beitragsentwicklung für das Jahr 2026 zeigt exemplarisch, wie sich die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen auf die Versicherten auswirken. Nach aktuellem Wissensstand müssen für rund 60 Prozent der Privatversicherten die Beiträge zum 1. Januar 2026 steigen. Die durchschnittliche Anpassung liegt bei etwa 13 Prozent. Der PKV-Durchschnittsbeitrag wird damit voraussichtlich bei rund 617 Euro pro Monat liegen.

Wie schneidet die PKV im Vergleich zur GKV ab?

Oft wird die Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung isoliert betrachtet. Ein Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zeigt jedoch, dass beide Systeme ähnlichen Kostenentwicklungen unterliegen. Beschäftigte mit Durchschnittseinkommen zahlen ab 2026 voraussichtlich knapp 770 Euro pro Monat allein für die Krankenversicherung in der GKV. Bei Personen mit einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze sind es sogar knapp 1.030 Euro.

Ein langfristiger Vergleich zeigt, dass die Beitragsentwicklung in beiden Systemen sehr ähnlich verläuft. Zwischen 2005 und 2025 sind die Beitragseinnahmen in der PKV je Versicherten um durchschnittlich 3,1 Prozent pro Jahr gestiegen. In der GKV liegt der Wert bei 3,8 Prozent. Die Unterschiede sind also marginal. Beide Systeme sind gleichermaßen von den Kosten des medizinischen Fortschritts betroffen.

Die rechtlichen Grundlagen: Kein Raum für Willkür

Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sind keine willkürliche Entscheidung des Managements. Sie unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben, die primär im § 203 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verankert sind. Dieses Regelwerk soll die Interessen der Versicherten schützen.

Wie funktioniert eine Beitragsanpassung?

Ein Versicherer darf die Beiträge nicht einfach nach Belieben erhöhen. Eine Anpassung ist nur dann zulässig, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben in einem Tarif um einen gesetzlich oder vertraglich festgelegten Prozentsatz (meist 10 Prozent) von der ursprünglichen Kalkulation abweichen. Erst wenn dieser Schwellenwert überschritten ist, muss der Versicherer die Beiträge neu kalkulieren.

Dieser Prozess wird von einem unabhängigen Treuhänder überwacht. Dieser mathematische Sachverständige prüft die Berechnungen des Versicherers und muss der Anpassung zustimmen. Ohne sein Testat ist eine Beitragserhöhung unwirksam. Dieses Kontrollinstrument soll sicherstellen, dass die Anpassungen sachlich gerechtfertigt sind.

Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren oder individuelle Beratung?

Christoph Steiner berät Sie gerne persönlich »

Interessanterweise bedeutet diese Schwellenwert-Regelung auch, dass Beiträge über mehrere Jahre stabil bleiben können, selbst wenn die Kosten langsam steigen. Erst wenn die 10-Prozent-Marke überschritten wird, erfolgt eine Anpassung. Dadurch kann es zu vermeintlich sprunghaften Erhöhungen kommen, die in Wirklichkeit die aufgestauten Kostensteigerungen mehrerer Jahre widerspiegeln.

Unwirksame Beitragserhöhungen: Wenn Versicherer Fehler machen

In der Vergangenheit haben Gerichte, allen voran der Bundesgerichtshof (BGH), Beitragserhöhungen für unwirksam erklärt, weil die Versicherer formale Fehler gemacht hatten. Ein häufiger Grund war eine unzureichende Begründung der Anpassung. Laut BGH (Urteil vom 16.12.2020, Az. IV ZR 294/19) muss der Versicherer dem Kunden die maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie mitteilen. Pauschale Hinweise genügen nicht. Konkret muss angegeben werden, welche Berechnungsgrundlage sich verändert hat – etwa die Sterbewahrscheinlichkeit oder der Umfang der Versicherungsleistungen.

In mehreren Fällen wurden Beitragserhöhungen verschiedener Versicherer für unwirksam erklärt. So entschied das Landgericht Frankfurt, dass die Preissteigerungen der Barmenia in einem Tarif in den Jahren 2010 bis 2018 unwirksam waren. Auch Beitragsanpassungen der Continentale Krankenversicherung, der SDK Süddeutsche Krankenversicherung und der UKV Union Krankenversicherung entsprachen teilweise nicht den formellen gesetzlichen Anforderungen.

Versicherte, die eine unzureichend begründete Beitragserhöhung erhalten haben, können unter Umständen zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern. Allerdings können Versicherer solche Formfehler für die Zukunft heilen, indem sie eine korrekte Begründung nachliefern. Rückwirkend wird die Erhöhung dadurch aber nicht wirksam. Ansprüche auf Rückerstattung verjähren in der Regel nach drei Jahren.

Die Rolle des Treuhänders

Die Unabhängigkeit des Treuhänders war lange Zeit ein Streitpunkt in der Rechtsprechung. Der BGH entschied jedoch 2018, dass Zivilgerichte in einem Rechtsstreit über eine Prämienanpassung nicht mehr prüfen dürfen, ob der Treuhänder unabhängig war. Diese Prüfung obliegt der Versicherungsaufsicht, also der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Einzelne Versicherungsnehmer haben allerdings keinen Rechtsanspruch darauf, dass die BaFin bei Zweifeln an der Unabhängigkeit eines Treuhänders einschreitet.

Häufige Fragen zu Beitragsanpassungen

Warum steigen die Beiträge, auch wenn ich nicht krank war?

In der privaten Krankenversicherung gilt das Solidaritätsprinzip: Die Gesunden tragen die Kranken mit. Der Beitrag wird bei Versicherungsbeginn nach dem gewählten Leistungsumfang, dem Lebensalter und eventuellen Vorerkrankungen kalkuliert. Nach Versicherungsbeginn spielt der persönliche Gesundheitszustand keine direkte Rolle mehr. Die Kosten werden innerhalb des Tarifs auf alle Versicherten verteilt. Zwei Menschen, die zur selben Zeit, im gleichen Alter und gleichen Gesundheitszustand in denselben Versicherungstarif eingetreten sind, zahlen ihr Leben lang denselben Beitrag – unabhängig davon, wie oft sie krank werden.

Steigen die Beiträge, weil nicht genug junge Versicherte nachrücken?

Diese Vermutung ist falsch. Die Zahl neuer Kunden in einem Tarif hat auf die Beitragsentwicklung prinzipiell keinen Einfluss. Die Kalkulation basiert auf langfristigen statistischen Erfahrungswerten über die durchschnittlich anzunehmenden Gesundheitskosten und die durchschnittliche Lebenserwartung. Diese mathematischen Wahrscheinlichkeiten ändern sich nicht mit der Größe eines Versichertenkollektivs. Durch die Alterungsrückstellungen sorgt jeder Versicherte selbst für sein Alter vor.

Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren oder individuelle Beratung?

Christoph Steiner berät Sie gerne persönlich »

Wie entwickeln sich die Beiträge im Alter?

Eine häufige Sorge ist, dass die Beiträge im Alter unbezahlbar werden. Tatsächlich sind die Alterungsrückstellungen genau dafür gedacht, die Beiträge im Alter zu stabilisieren. Ab dem 60. Lebensjahr entfällt zudem der gesetzlich vorgeschriebene 10-prozentige Beitragszuschlag für die Alterungsrückstellungen. Viele Versicherer bieten zusätzlich Beitragsentlastungstarife an, bei denen Versicherte in jungen Jahren einen Zusatzbeitrag zahlen, um im Alter eine Beitragssenkung zu erhalten.

Was können Versicherte bei einer Beitragserhöhung tun?

Erhält man die Mitteilung über eine Beitragserhöhung, ist man nicht machtlos. Es gibt verschiedene Strategien, um die monatliche Belastung zu reduzieren. Ein vorschneller Wechsel des Versicherers ist dabei oft nicht die beste Lösung.

Möglichkeit 1: Der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer

Die effektivste und oft sinnvollste Option ist der Wechsel in einen anderen Tarif beim selben Anbieter. Nach § 204 VVG hat jeder Versicherte das Recht, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Die dabei bereits gebildeten Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber einem Wechsel zu einem anderen Versicherer.

Folgende Optionen sind denkbar:

Wechsel in einen günstigeren Tarif: Oft gibt es neuere Tarife mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis oder Tarife, die besser zum aktuellen Bedarf passen. Versicherer haben in der Vergangenheit alte Versicherungstarife geschlossen und junge Leute in neu geschaffenen Tarifen aufgenommen. Versicherte können unter Berufung auf § 204 VVG verlangen, aus diesen geschlossenen Tarifen in einen aktuell angebotenen Tarif mit gleichen Leistungen aufgenommen zu werden.

Erhöhung des Selbstbehalts: Durch die Vereinbarung einer höheren Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten lässt sich der monatliche Beitrag spürbar senken. Diese Option ist vor allem für Versicherte interessant, die selten zum Arzt gehen. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts bedeutet, dass man von den jährlich anfallenden Behandlungskosten zunächst einen bestimmten Betrag selbst zahlt. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, leistet die Versicherungsgesellschaft.

Wechsel in den Standard- oder Basistarif: Diese Tarife bieten einen Versicherungsschutz auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung und sind in der Regel günstiger. Der Standardtarif steht Versicherten offen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 privat krankenversichert waren. Der Basistarif ist für Versicherte gedacht, die sich nach dem 31. Dezember 2008 erstmals privat krankenversichert haben. Beide Tarife kommen vor allem für ältere Versicherte oder bei finanziellen Engpässen in Frage. Allerdings ist das Preis-Leistungs-Verhältnis oft nicht optimal.

Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren oder individuelle Beratung?

Christoph Steiner berät Sie gerne persönlich »

Versicherer sind verpflichtet, ihre Kunden bei einem Tarifwechsel zu beraten und Alternativen aufzuzeigen. Es empfiehlt sich, proaktiv auf die Versicherung zuzugehen und entsprechende Angebote anzufordern. Verbraucherzentralen bieten Musterbriefe an, mit denen man verschiedene Tarifoptionen anfordern kann.

Möglichkeit 2: Der Wechsel zu einem anderen Anbieter

Ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft sollte gut überlegt sein. Zwar können die Beiträge bei einem neuen Anbieter zunächst günstiger sein, doch es gibt erhebliche Nachteile. Der größte Nachteil ist der teilweise oder vollständige Verlust der angesparten Alterungsrückstellungen. Diese Rückstellungen, die man über Jahre aufgebaut hat, verfallen beim Wechsel zu einem anderen Versicherer weitgehend. Nur ein kleiner Teil kann mitgenommen werden.

Zudem ist für den Wechsel eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Bestehende Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder sogar zur Ablehnung führen. Je älter man ist und je mehr Vorerkrankungen man hat, desto schwieriger wird ein Wechsel. Zudem ist völlig ungewiss, wie sich die Beiträge beim neuen Versicherer in Zukunft entwickeln werden. Auch dort können die Prämien steigen.

Möglichkeit 3: Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Für einige Personengruppen kann die Rückkehr in die GKV eine Option sein. Dies ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft. In der Regel ist ein Wechsel nur für Arbeitnehmer unter 55 Jahren möglich, deren Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Diese liegt aktuell bei 73.800 Euro brutto jährlich. Für Personen, die bereits am 31. Dezember 2002 als Arbeitnehmer privat versichert waren, gilt eine niedrigere Grenze von 66.150 Euro.

Für Selbstständige und ältere Versicherte ist der Weg zurück in die GKV oft versperrt. Wer die Altersgrenze von 55 Jahren überschritten hat, kann in der Regel nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Auch hier sollte man die Vor- und Nachteile beider Systeme sorgfältig abwägen. In der GKV sind beispielsweise Familienangehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert, während in der privaten Krankenversicherung für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag fällig wird.

Tipps für den Umgang mit Beitragserhöhungen

Wer eine Beitragserhöhung erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und die Mitteilung genau prüfen. Ist die Erhöhung ausreichend begründet? Werden die maßgeblichen Gründe konkret genannt? Wenn Zweifel bestehen, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. Viele Beitragserhöhungen der Vergangenheit waren unwirksam, weil die Begründung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.

Bevor man über einen Wechsel nachdenkt, sollte man sich beim eigenen Versicherer über alternative Tarife informieren. Ein interner Tarifwechsel ist in den meisten Fällen die beste Lösung, da die Alterungsrückstellungen erhalten bleiben. Auch die Vereinbarung oder Erhöhung eines Selbstbehalts kann eine sinnvolle Maßnahme sein, um die monatliche Belastung zu reduzieren.

Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren oder individuelle Beratung?

Christoph Steiner berät Sie gerne persönlich »

Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn die Alternativen beim eigenen Anbieter nicht zufriedenstellend sind. In diesem Fall ist eine umfassende Beratung unerlässlich. Verbraucherzentralen und unabhängige Versicherungsberater können dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Fazit: Beitragsanpassungen sind Teil des Systems

Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sind kein Zeichen von Willkür, sondern eine notwendige Reaktion auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass Anpassungen nachvollziehbar und kontrolliert erfolgen. Dennoch sollten Versicherte nicht tatenlos zusehen, wenn die Beiträge steigen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die finanzielle Belastung zu reduzieren, ohne auf wichtigen Versicherungsschutz verzichten zu müssen.

Der wichtigste Rat lautet: Nicht vorschnell handeln, sondern die Optionen sorgfältig prüfen. Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist oft die beste Lösung. Wer seine Rechte kennt und aktiv wird, kann auch in Zeiten steigender Gesundheitskosten einen bezahlbaren und leistungsstarken Versicherungsschutz erhalten.


Zusammenfassung

  • Gründe für Anpassungen: Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sind primär auf steigende Kosten im Gesundheitswesen und die höhere Lebenserwartung zurückzuführen und folgen strengen gesetzlichen Regeln, die eine willkürliche Erhöhung ausschließen.
  • Rechtlicher Rahmen: Ein unabhängiger Treuhänder muss jeder Anpassung zustimmen, und formale Fehler bei der Begründung können eine Erhöhung unwirksam machen, was Versicherten Rückforderungsansprüche eröffnen kann, die jedoch nach drei Jahren verjähren.
  • Handlungsoptionen: Versicherte sollten bei einer Beitragserhöhung nicht vorschnell kündigen, sondern primär einen Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft prüfen, um ihre Alterungsrückstellungen zu erhalten und die Beiträge durch Optionen wie Selbstbeteiligung oder günstigere Tarife zu optimieren.

Beitrag teilen
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Jetzt passende PKV-Tarife vergleichen
Sie möchten wissen, welche private Krankenversicherung zu Ihrer Lebenssituation passt? Mit unserem Vergleichsrechner finden Sie in wenigen Minuten individuelle Angebote – transparent, unverbindlich und kostenfrei.

Private Krankenversicherung Rechner: PKV Beiträge einfach und anonym selbst vergleichen

Bei Fragen rund um die Private Krankenversicherung helfe ich Ihnen gerne.

Christoph Steiner

Experte für die
Private Krankenversicherung

Christoph Steiner

Versicherungsmakler

Herderstraße 18 - 40721 Hilden

0172 / 10 14 152
c.steiner@verticus.de


Ihr Weg zu mir:

Email
WhatsApp
Telefon
APP
Lesen Sie auch:
To top
Social Media Auto Publish Powered By : XYZScripts.com