Beihilfe

Beihilferegelungen in NRW für Kinder: Was Eltern wissen müssen


Einleitung

Wenn es um die Gesundheitsversorgung von Kindern geht, stehen Eltern vor vielen Fragen. Besonders für Beamte in Nordrhein-Westfalen spielt die Beihilfe eine zentrale Rolle. Denn wer beihilfeberechtigt ist, kann für seine Kinder erhebliche Zuschüsse zu medizinischen Leistungen erhalten – vorausgesetzt, die Voraussetzungen sind erfüllt. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die wichtigsten Leistungen und typische Fallstricke im Umgang mit der Beihilfe für Kinder.

Grundlagen der Beihilfe in NRW

Die Beihilfe ist eine eigenständige Fürsorgeleistung des Dienstherrn, keine Versicherung. Sie ergänzt die private Krankenversicherung (PKV) und deckt einen Teil der Krankheitskosten ab. Die rechtliche Grundlage bildet die Beihilfeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BVO NRW). Beihilfeberechtigt sind Beamte, Richter und Versorgungsempfänger des Landes NRW. Auch deren Angehörige – darunter insbesondere Kinder – können beihilfeberechtigt sein, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Beihilfeanspruch für Kinder

Kinder von Beihilfeberechtigten gelten als „berücksichtigungsfähig“, wenn sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden und keinen eigenen Beihilfeanspruch haben. Der Beihilfebemessungssatz für Kinder liegt bei großzügigen 80 % – deutlich höher als bei Ehepartnern oder den Beamten selbst.

Die Altersgrenze für die Berücksichtigung orientiert sich an der Kindergeldregelung: In der Regel endet der Anspruch mit Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern das Kind sich in Ausbildung befindet. Bei dauerhafter Behinderung kann die Beihilfeberechtigung auch darüber hinaus bestehen bleiben.

Beihilfefähige Leistungen für Kinder

Die Beihilfe umfasst ein breites Spektrum medizinischer Leistungen. Dazu zählen unter anderem:

  • Arztbesuche und ambulante Behandlungen
  • Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
  • Heil- und Hilfsmittel (z. B. Brillen, Hörgeräte)
  • Zahnarztkosten inkl. Kieferorthopädie
  • Krankenhausaufenthalte
  • Psychotherapeutische Behandlungen

Einige Leistungen, wie kieferorthopädische Eingriffe, müssen vorab genehmigt werden. Wichtig: Nur medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen sind beihilfefähig. Eigenanteile oder Luxusleistungen (z. B. Einbettzimmer) werden nicht erstattet.

Beihilfe und private Krankenversicherung (PKV)

Da die Beihilfe nur einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, benötigen Kinder eine private Restkostenversicherung. Die Tarife der privaten Krankenversicherungen sind speziell auf die Beihilfebemessungssätze abgestimmt und günstiger als eine Vollversicherung.

Diese Kombination aus Beihilfe und PKV bietet eine leistungsstarke und kosteneffiziente Gesundheitsversorgung – deutlich besser als eine gesetzliche Krankenversicherung für Kinder, bei der der volle Beitrag fällig wird.

Besonderheiten und Fallstricke

Ein häufiger Stolperstein: das Einkommen des Kindes. Sobald ein Kind über eigene Einkünfte verfügt (z. B. durch Ausbildung oder Job), kann dies die Berücksichtigungsfähigkeit gefährden.

Auch der Familienstand der Eltern spielt eine Rolle: Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern ist derjenige Elternteil beihilfeberechtigt, der den Familienzuschlag erhält. Hier muss ggf. mit dem Dienstherrn abgestimmt werden, um Doppelversicherungen oder Lücken zu vermeiden.

Beispielrechnungen und praktische Hinweise

Ein Rechenbeispiel: Eine Zahnarztrechnung über 1.000 € für ein Kind führt zu einem Beihilfeanspruch von 800 €. Die verbleibenden 200 € deckt die PKV ab – für die Eltern entsteht keine zusätzliche Belastung.

Praktischer Tipp: Beihilfeanträge sollten zeitnah gestellt werden. Die Frist beträgt ein Jahr ab Rechnungsdatum. Die Bearbeitungszeit liegt in NRW derzeit bei etwa sechs Wochen für Summen unter 1.750 €.

Fazit und Empfehlungen

Die Beihilfe in NRW bietet Eltern eine verlässliche und großzügige finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall ihrer Kinder. Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt und die PKV als Ergänzung nutzt, profitiert von einer hochwertigen Gesundheitsversorgung mit geringen Eigenkosten.

Um Missverständnisse zu vermeiden und optimal abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine individuelle Beratung – insbesondere bei Besonderheiten wie chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder komplexen Familiensituationen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Bei Fragen zur PKV helfe ich Ihnen gerne.

Nils Kopke
Ihr PKV Experte:

Nils Kopke

Versicherungsmakler, Finanzanlagevermittler

Emil-Nolde-Strasse 66 - 50259 Pulheim

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