Private Krankenversicherung

Auf einen Blick: Gesundheitsangaben bei PKV: Pflicht, Fehler und Rechtsfolgen

Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, kommt um Gesundheitsangaben nicht herum. Doch welche Angaben sind Pflicht, was droht bei Falschangaben – und wie schützt man sich vor Nachteilen?

Warum sind Gesundheitsangaben in der PKV so wichtig?

Die PKV kalkuliert Beiträge risikobasiert – anders als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), bei der das Einkommen zählt. Gesundheitsangaben sind daher essenziell, um das individuelle Risiko eines Antragstellers zu bewerten. Sie beeinflussen:

  • die Aufnahmeentscheidung,
  • den zu zahlenden Beitrag,
  • eventuelle Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.

Welche Gesundheitsfragen werden gestellt?

Je nach Versicherer unterscheiden sich die Fragen im Detail, typischerweise geht es um:

  • ambulante und stationäre Behandlungen (meist 3–10 Jahre rückwirkend),
  • psychotherapeutische Behandlungen,
  • chronische Erkrankungen,
  • regelmäßige Medikamenteneinnahme,
  • Zahnstatus und laufende Behandlungen.

Oft werden auch unbehandelte Beschwerden oder gesundheitsrelevante Gewohnheiten (z. B. Rauchen) abgefragt.

Rechtsgrundlage: Die vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG)

Versicherungsnehmer sind verpflichtet, alle gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Dies ergibt sich aus § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dabei gilt:

  • Gefahrerheblich ist jede Information, die den Versicherer zur Annahme, Ablehnung oder Modifikation des Vertrags veranlassen könnte.
  • Auch unbeabsichtigte Falschangaben können Konsequenzen haben.

Rechtsfolgen bei unvollständigen oder falschen Angaben

Je nach Verschuldensgrad drohen unterschiedliche Konsequenzen:

1. Rücktritt vom Vertrag

Voraussetzung: Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Anzeigepflicht.

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Folge: Der Versicherungsvertrag wird rückwirkend aufgehoben – es besteht kein Versicherungsschutz. Bereits geleistete Zahlungen müssen ggf. erstattet werden.

2. Kündigung

Voraussetzung: Fahrlässige, aber nicht grob fahrlässige Pflichtverletzung.

Folge: Der Versicherer kann innerhalb eines Monats ab Kenntnis kündigen. Der Vertrag endet für die Zukunft.

3. Vertragsanpassung

Voraussetzung: Verletzung ohne Verschulden oder auf Basis falscher Angaben, die dem Versicherer bekannt sein mussten.

Folge: Beitragserhöhung oder Leistungsausschluss rückwirkend ab Vertragsschluss – wenn der Versicherungsnehmer zustimmt.

4. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 22 VVG i. V. m. § 123 BGB)

Folge: Der Vertrag wird vollständig als nichtig betrachtet. Zudem kann der Versicherer Schadensersatz geltend machen.

Typische Fehler bei der Antragstellung

  • „Kleinere“ Arztbesuche werden vergessen
  • psychische Behandlungen verschwiegen
  • Medikamente nicht angegeben
  • unvollständige Angaben zur Zahngesundheit

Hinweis: Versicherer gleichen zunehmend mit der elektronischen Patientenakte oder Arztberichten ab.

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Empfehlungen für Antragsteller

  • Arztunterlagen frühzeitig einholen
  • Gesundheitsfragen sorgfältig prüfen
  • Im Zweifel: lieber zu viel als zu wenig angeben
  • Risikoprüfung anonym über einen Makler durchführen lassen (Risikovoranfrage)

Sie planen den Wechsel in die PKV?

Lassen Sie sich professionell beraten, um Fallstricke bei der Antragstellung zu vermeiden. Unverbindliche und anonyme Machbarkeitsprüfungen.

FAQ


Der Versicherer kann je nach Schwere zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen – schlimmstenfalls entfällt der Schutz rückwirkend.


Eine anonyme Prüfung bei mehreren Versicherern, um zu klären, ob und zu welchen Bedingungen Sie aufgenommen werden – ohne dass dies später gespeichert wird.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Christoph Steiner

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