https://www.haufe.de berichtet:
Im Jahr 2026 werden bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum zusätzlich 79 Millionen Euro zur normalen Krankenhausfinanzierung erhalten. Dies ist ein Anstieg von 18,8 Millionen Euro im Vergleich zum laufenden Jahr.
- Anzahl geförderter Krankenhäuser: 129
- Finanzierung: gesetzliche Krankenkassen (GKV) und private Krankenversicherungen (PKV)
- Zuschlagshöhe:
- 500.000 Euro für Häuser mit 1–2 Fachabteilungen
- bis zu 1 Million Euro für Standorte mit mehreren Abteilungen
- Förderkriterien: Mindestanforderungen nach den Regeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in den Bereichen Innere Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin
- Teilnahme an der Notfallversorgung: verpflichtend zur Gewährleistung der Patientensicherheit
- Kritikpunkt: Strukturen müssen künftig nicht mehr nachgewiesen werden – Nachteil für die Versichertengemeinschaft
Die Förderung ist Teil einer größeren Krankenhausreform, die die stationäre Versorgung im ländlichen Raum nachhaltig stärken soll.
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